Geschäftsordnung des Vereins Anderswelt e. V.
§1 Zweck
Diese Geschäftsordnung regelt die internen Abläufe und Zuständigkeiten des Vereins.
§2 Vorstand
Der Vorstand organisiert seine Arbeit eigenverantwortlich und verteilt die Aufgaben intern.
§3 Beschlüsse
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst und können auch digital erfolgen.
§4 Finanzen
Der Vorstand entscheidet gemeinschaftlich über die satzungsgemäße Verwendung der Vereinsmittel.
§5 Helfer und Projekte
Der Vorstand kann Helfer einsetzen sowie Projekte oder Arbeitsgruppen bilden.
§6 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss des Vorstands am 15.12.2025 in Kraft.